22 Abs. 2 BewD der Bau- und Planungskommission vorzulegen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Verkürzung des Treppenweges und die Neuerstellung der Treppe samt Metallgeländer und den mit der Neuerstellung verbundenen Terrainveränderungen mit ihrem näheren und weiteren Umfeld eine gute Gesamtwirkung ergibt.