geplante Treppe sei immer noch massiv steiler als der zerstörte Treppenweg. Dies sei kein ausgewogenes Projekt. Die geplante Treppe, die nicht dem ursprünglichen, jetzt abgetragenen Gelände angepasst sei und ein fremd wirkendes Metallgeländer aufweise, trage nicht zur Verbesserung des Gesamtbilds bei, sondern verschlechtere dieses. Der (teilweise zerstörte) Treppenweg sei ein prägendes Element des Ortsteils von Oberwangen im Aufstieg zum Niederwangenhubel. Die geplante Treppe verletze die Normen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und sei deshalb nicht bewilligungsfähig.