3. Gegen diesen Bauentscheid hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Januar 2018 Beschwerde bei der BVE erhoben. Sie beantragt, die Baubewilligung sei aufzuheben, soweit sie nicht bereits wegen Nichtzuständigkeit der Gemeinde von Amtes wegen aufgehoben werde, und es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen ursprünglichen Zustandes zu verfügen. Bezüglich der zwei ohne Baubewilligung erstellten Betonstützmauern sei die Wiederherstellung des rechtmässigen ursprünglichen Zustandes zu verfügen.