Am 2. September 2016 ging ein Baugesuch ein, das den Abbruch und die Neugestaltung des Fussweges auf einer Strecke von circa 10 m, den Rückbau des Autoabstellplatzes auf Parzelle Nr. N.________ sowie die Erweiterung eines Sitzplatzes vorsah. Das Bauinspektorat schickte dieses Gesuch mit Schreiben vom 21. September 2016 zur Verbesserung und Ergänzung zurück. Das verbesserte Baugesuch ging am 21. Oktober 2016 ein. Das Bauinspektorat teilte den Nachbarinnen und Nachbarn den Eingang des Gesuches mit Schreiben vom 7. November 2016 mit und machte sie auf die Einsprachemöglichkeit aufmerksam.