_ einen Autoabstellplatz gebaut. Sie habe dazu die Böschung auf der Nordwestseite abgetragen, zurückversetzt und mit Felsblöcken stabilisiert. Das flache Terrain sei verbreitert und zwei Spuren mit Betonsteinen verfestigt worden. Der neue Autoabstellplatz tangiere den öffentlichen Fussweg. RA Nr. 110/2018/11 3