2. Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 meldete die Beschwerdeführerin dem Bauinspektorat der Gemeinde Köniz, dass die Beschwerdegegnerschaft in der vorangehenden Woche baubewilligungspflichtige Terrainveränderungen vorgenommen, die ersten zehn Meter des zum öffentlichen Fussweg gehörenden Treppenweges auf den Parzellen Nrn. N.________ und O.________ abgebrochen und durch eine äusserst steile Treppe mit aufeinander geschichteten Felsblöcken ersetzt habe. Zudem habe die Beschwerdegegnerschaft im Frühling 2016 auf der Parzelle Nr. N.________ einen Autoabstellplatz gebaut.