_ (F.________strasse 10) ist im Eigentum der Beschwerdegegnerschaft. Diese erhielt am 26. Oktober 2011 eine Bewilligung für die Sanierung und den Ausbau des bestehenden Wohnhauses. Am 24. November 2012 meldete der für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Beschwerdegegner 1 die bewilligungskonforme Vollendung der Bauarbeiten.