Im Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeiten gab es die Liegenschaften S.________gasse 38, 40 und 44 bereits. Ein Weg führte ab dem Hungerberg zu den drei Liegenschaften und anschliessend weiter nach Westen.22 Die beiden Wegdienstbarkeiten hatten somit (unter anderem) den Zweck, die Liegenschaft S.________gasse 44 strassenmässig zu erschliessen und ihr den Zugang zum übergeordneten Strassennetz zu ermöglichen. Es ist unbestritten, dass es sich beim Gebäude S.________gasse 44 seit 21 Beschwerdeantwortbeilage Nr. 6