Daher muss auf den jeweiligen Erwerbsgrund abgestellt werden. Das Wegrecht zu Lasten der Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. L.________ stützt sich auf einen Vertrag, dem sich Folgendes zu den im Erwerbstitel angezeigten Wegdienstbarkeiten entnehmen lässt (vgl. Grundbuchbeleg 017-1/39 samt Transkription21): "In Richtung von Leiser gegen Wind (oder Weid) führt über die W.________matte ein Fussweg" (Bst. a). "Dieselbe hat Wegrecht über das bisenhalb angrenzende Stück des Herrn V.________ bergshalb dem Graben nach. Dagegen hat das weidshalb angrenzende Stück des Herrn V.________ Wegrecht über diese W.________matte ebenfalls bergshalb dem Graben nach" (Bst. b).