Gemäss Zonenplan befinden sich die Bauparzellen in einer kleineren Bauzone, die bereits weitgehend überbaut ist. Raum für den Bau eines weiteren Wohngebäudes besteht noch 10 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 11 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) RA Nr. 110/2018/119 9