Dieses ist im Gesamteigentum einer Erbengemeinschaft. Aus den Vorakten ergibt sich allerdings, dass die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft dem Beschwerdegegner eine Spezialvollmacht für die ausschliessliche Vertretung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt haben.9 Damit ist dem Unterschriftserfordernis von Art 10 Abs. 2 BewD Genüge getan. 4. Genügende Erschliessung a) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses samt freistehender Doppelgarage auf den Parzellen Bellmund Gbbl. Nrn. H.________ und R.________, wobei