Grundbuchgeschäft hängig. Die im Geometerplan Q.________ vom 7. Februar 20187 eingetragene Parzellierung hat nicht stattgefunden, d.h. die darin als noch nicht rechtsgültig eingetragenen Grundstücke Bellmund Gbbl. Nrn. O.________ und P.________ existieren gemäss GRUDIS nicht. Für den vorliegenden Entscheid ist deshalb auf die aktuelle Parzellierung abzustellen. Demnach soll das geplante Einfamilienhaus vollständig auf Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. H.________, die geplante Doppelgarage teilweise auch auf Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. I.________ erstellt werden.