4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte beim Beschwerdegegner eine Kopie des Grundbuchbelegs Nr. N.________ betreffend Wegrecht zu Lasten der Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. M.________ ein. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen sowie eine Kostennote einzureichen. Die Baukommission der Einwohnergemeinde Bellmund verzichtete auf Schlussbemerkungen und verwies auf ihre Eingabe vom 3. September 2018. Der Beschwerdegegner reichte mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 eine Kostennote ein. Zudem bestätigte er die Anträge und Begründung seiner Beschwerdeantwort.