__ könnten nicht für das Bauvorhaben erweitert werden. Die Parteien hätten damals die Wegrechte lediglich für ein Gebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung errichtet. Eine zusätzliche Belastung durch eine weitere Überbauung ertrage die Erschliessungsstrasse nicht, da diese in einem äusserst schlechten Zustand sei. Eine derartige Mehrbelastung durch den Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage sei nicht Bestandteil des vor über 100 Jahren abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages. Die Befugnisse, die die ursprüngliche Dienstbarkeit dem Berechtigten gebe, seien ausgeschöpft und könnten nicht auf das Bauvorhaben erweitert werden.