2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 9. August 2018 sowie die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Bauparzellen seien nicht genügend erschlossen. Die im Jahre 1910 zulasten der Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. L.________ und im Jahre 1912 zulasten der Parzelle Bellmund Gbbl. Nr. M.________ begründeten Wegrechte zugunsten der Bauparzelle Bellmund Gbbl. Nr. H.________ könnten nicht für das Bauvorhaben erweitert werden.