1. Der Beschwerdegegner reichte am 21. Februar 2018 bei der Gemeinde Bellmund ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Parzellen Bellmund Gbbl. Nrn. H.________ und I.________. Die Bauparzellen liegen in der Wohnzone J.________ (K.________) und werden durch eine Privatstrasse erschlossen. Gegen das Bauvorhaben erhoben sowohl die Beschwerdeführenden 1 und 2 als auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 9. August 2018 wies die Gemeinde Bellmund die Einsprache der Beschwerdeführenden 1 und 2 ab, nahm die Einsprache der Beschwerdeführenden 3 und 4 als Rechtsverwahrung entgegen und erteilte die Baubewilligung.