Ausgestaltung (Wahl der Module, Farbigkeit und Grösse/Struktur) die Fernwirkung der gesamten Anlage verbessert. Die KDP hat das Bauvorhaben geprüft. Da die betroffene Querscheune Teil der Baugruppe E (Köniz, L.________), ist, musste die KDP nicht nur die Wirkungen der PV-Anlage auf die Scheune selbst, sondern auch auf die Baugruppe berücksichtigen. Unter diesen Umständen konnte auf die Einholung eines OLK-Gutachtens im Beschwerdeverfahren verzichtet werden.