Die Photovoltaikanlage der Beschwerdegegnerschaft entspricht den genannten Gestaltungshinweisen. Insbesondere bedeckt sie die ganze Dachfläche und wird in einem zurückhaltenden matten und dunklen Farbton ausgeführt. Zudem nehmen die gewählten PV-Module bzw. Panels nicht nur den Farbton, sondern auch die Grösse und Struktur von Ziegeln auf, was die Wirkung der Anlage im Vergleich mit der baubewilligten stark verbessert. Für die Projektänderung spricht zudem, dass die PV-Anlage neu auf dem Dach der lediglich als erhaltenswert eingestuften und im Gesamtkontext weniger bedeutsamen Querscheune und nicht auf dem Dach des schützenswerten Bauernhauses verwirklicht wird.