Gleiches folgt wie erwähnt aus den kantonalen Richtlinien, wonach Solaranlagen immer eine Baubewilligung brauchen, wenn sie an einem K-Objekt erstellt werden sollen, wobei in diesen Fällen die Gestaltungshinweise zu beachten sind.34 Daraus folgt, dass Photovoltaikanlagen grundsätzlich auch auf einem K-Objekt möglich sind. Gemäss den Gestaltungshinweisen bedeckt die Solaranlage im Idealfall die ganze Dachfläche: "Der Dacheinbau wirkt integrierend, die Solaranlage wird so zu einem Teil der Gebäudehülle. Mit keiner anderen Massnahme kann eine derart hohe Integrationswirkung 30 Baugesuch 18331-P2n, pag. 61