f) Sowohl das AGR als auch die KDP befürworten die umstrittene Verlegung der PV- Anlage. Die KDP weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie sich während des gesamten Baubewilligungsverfahrens einlässlich mit dieser auseinandergesetzt habe. 29 Die ursprünglich auf dem Bauernhaus vorgesehene PV-Anlage habe sie zwar als bewilligungsfähig erachtet, aber dennoch die Empfehlung abgegeben, einen geeigneteren Standort zu suchen. Die erste Projektänderung habe in der konkreten Ausgestaltung nicht überzeugt, weshalb diese durch die Bauherrschaft zurückgezogen worden sei. Mit der nun zu beurteilenden zweiten Projektänderung und den gewählten PV-Modulen, die in ihrer