d) Das Bauvorhaben umfasst die Verlegung der gemäss Baubewilligung auf der südlichen Dachfläche des Bauernhauses vorgesehenen PV-Anlage auf das Dach der Querscheune. Gemäss der Projektänderung sollen die ziegelfarbigen, matten Panels dachflächenintegriert auf dem Querscheunendach auf beide Dachseiten montiert werden.28 e) Wie vorangehend ausgeführt, bedürfen Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung stets einer Baubewilligung. Dabei dürfen sie "solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen" (Art. 18a RPG).