Mit Verfügung vom 6. November 2018 gab das Rechtsamt Kenntnis von den bei der Gemeinde eingeholten Protokollen der kommunalen Bau- und Planungskommission (BPK). Die Beschwerdeführenden reichten mit Eingabe vom 27. November 2018 eine weitere Stellungnahme ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 14 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs-