Sie weist darauf hin, dass die von den Beschwerdeführenden geäusserte Kritik an der Denkmalpflege jeglicher Grundlage entbehre. Nebst der KDP habe auch die Bau- und Planungskommission (BPK) der Gemeinde die Projektänderung in ästhetischer Hinsicht beurteilt. Schliesslich beantragt auch die Gemeinde mit Eingabe vom 20. September 2018 die Abweisung der Beschwerde und verweist auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid. Mit Verfügung vom 6. November 2018 gab das Rechtsamt Kenntnis von den bei der Gemeinde eingeholten Protokollen der kommunalen Bau- und Planungskommission (BPK).