3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet14, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem wurden das AGR und die KDP um Einreichung einer Stellungnahme gebeten. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 17. September 2018 die Abweisung der Beschwerde und verweist auf seinen Entscheid vom 11. Juli 2018. Es fügt an, dass mit den gewählten PV-Modulen die Fernwirkung der gesamten PV-Anlage stark verbessert werde. Die KDP erachtet die Beschwerde gemäss ihrer Stellungnahme vom 13. September 2018 als unbegründet und beantragt deren Abweisung.