2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung vom 17. Juli 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Baubewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden machen unter anderem geltend, dass für die Umplatzierung der PV-Anlage vom Bauernhaus zur Querscheune eine hinreichend dichte, transparente und nachvollziehbare Begründung aus Sicht des Denkmalschutzes fehle.