Die KDP stimmte mit Fachbericht vom 29. November 2017 dem Vorhaben zu.12 Das AGR nahm zum Vorhaben mit Verfügung vom 11. Dezember 2017 (unter dem Vorbehalt allfälliger Einsprachen) sowie mit Verfügung vom 11. Juli 2018 Stellung und erteilte der zweiten Projektänderung seine Zustimmung.13 Es wies darauf hin, dass die Verwendung von matt beschichteten, farblich auf ein Ziegeldach abgestimmten Photovoltaikelementen und die Belegung der ganzen Hauptdachflächen zu einer "ruhigen, unauffälligen Dachlandschaft" führen werde, welche im Einklang mit den Zielen der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes stehe. Die geplante Anlage entspreche zudem Art.