8. August 2017 und die «Kurzantwort» der KDP vom 30. August 2017.9 Am 30. Oktober 2017 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine zweite Projektänderung ein für die Umplatzierung der Photovoltaikanlage vom Bauernhaus (Gebäude Nr. 64) zur Scheune (Gebäude Nr. 68) auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. N.________.10 Gegen diese Projektänderung erhoben die Beschwerdeführenden 1 bis 6 (nachfolgend: die Beschwerdeführenden) Einsprache.11 Die KDP stimmte mit Fachbericht vom 29. November 2017 dem Vorhaben zu.12