Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführer 1 und 3 Einsprache2, die später zurückgezogen wurde. Gestützt auf den Fachbericht der KDP erteilte das AGR dem Vorhaben mit Verfügung vom 12. Januar 2017 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG3 i.V. mit Art. 83 Abs. 2 BauG4, worauf die Gemeinde dem Vorhaben mit Gesamtentscheid vom 26. Januar 2017 die Baubewilligung erteilte.5 Mit Datum vom 4. April 2017 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine erste Projektänderung ein betreffend «Umplatzierung Photovoltaikanlage und Umnutzung Technikraum».6 Gegen dieses Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden 1 bis 3 Einsprache.7