In einer weiteren Ziffer hielt die KDP folgendes fest: " 4. PV-Anlage Das schützenswerte Bauernhaus mit seiner Querscheune bildet den Kernbau der Gebäudegruppe. Die grosse mit Ziegeln gedeckte Fläche des Bauernhauses ist sowohl für das Gebäude selber wie auch für die Hofgruppe von grosser Ausstrahlung. Durch die geplante PV-Anlage werden nach unserer Auffassung sowohl Baudenkmal wie auch die Umgebung beeinträchtigt. Es wird empfohlen, für die PV-Anlage einen geeigneteren Standort vorzusehen."