Die Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone (LWZ). Die vom Um- bzw. Ausbau betroffenen Gebäude liegen gemäss kantonalem Inventar in der Baugruppe E (Köniz, L.________). Das Bauernhaus mit Scheune aus dem Jahr 1731 (Wohnteil von 1842) an der P.________strasse Nr. 64 ist ein K-Objekt, das gemäss kantonalem Inventar als schützenswert eingestuft ist. Die sog. Stallscheune bzw. Querscheune aus dem Jahr 1874 an der P.________strasse Nr. 68 ist ebenfalls ein K-Objekt, das nach kantonalem Bauinventar als erhaltenswert eingestuft ist. Die kantonale Denkmalpflege (KDP) nahm mit Fachbericht vom 15. Juni 2016 zum Bauvorhaben Stellung und beantragte unter Auflagen dessen Bewilligung. Gemäss Ziff.