BSG 154.21). RA Nr. 110/2018/117 6 Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren RA 110/2018/117 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Toffen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben