entschlossen habe, das Aussengerät neu in den Nebenraum am E._____weg 2c zu installieren. Aufgrund des neuen Standorts der Ausseneinheit liegt eine Projektänderung vor. Da das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt, handelt es sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD4. Erfolgt die Projektänderung im Beschwerdeverfahren, kann die Beschwerdeinstanz die Sache zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweisen (Art. 43 Abs. 3 BewD).