Gleichzeitig gab es den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, zu dieser beabsichtigten Rückweisung Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Toffen erklärt sich in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2018 mit der Installation des Aussengeräts im Nebenraum einverstanden. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Eingabe vom 19. November 2018, die Aufstellung des Aussengeräts im Abstellraum E.________weg 2c sei abzulehnen; die Neubeurteilung der Eingabe vom 30. Oktober 2018 sei gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 6. Juni 2018 ordentlich durchzuführen. In seiner Eingabe vom 24. November 2018 macht der Beschwerdeführer geltend, das Einverständnis