4. Mit Verfügung vom 24. August 2018 nahm das Rechtsamt der BVE das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2018/117 wieder auf. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 teilte der Beschwerdegegner mit, dass er sich entschlossen habe, das Aussengerät in den Nebenraum am E.________weg 2c zu installieren. Mit Verfügung vom 6. November 2018 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass es beabsichtige, diese Projektänderung zur Weiterbehandlung an die Gemeinde Toffen als Vorinstanz zurückzuweisen. Gleichzeitig gab es den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, zu dieser beabsichtigten Rückweisung Stellung zu nehmen.