Die Gemeinde Toffen beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2017, die Beschwerde sei abzuweisen und der angefochtene Bauentscheid sei zu bestätigen. Mit Entscheid RA Nr. 110/2017/41 vom 18. Oktober 2017 wies die BVE die Beschwerde ab und präzisierte den Wärmepumpen-Typ in der Baubewilligung von Amtes wegen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. November 2017 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde mit Urteil 2017/319 vom 6. Juni 2018 gut, hob den Entscheid der BVE auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die BVE zurück.