2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. April 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragte, der Bauentscheid vom 9. März 2017 sei aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung sei nicht zu erteilen. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragte in seiner Eingabe vom 25. April 2017 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Toffen beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2017, die Beschwerde sei abzuweisen und der angefochtene Bauentscheid sei zu bestätigen.