1. Der Beschwerdegegner reichte am 30. November 2016 bei der Gemeinde Toffen ein Baugesuch ein für den Einbau einer Split-Wärmepumpe auf Parzelle Toffen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 9. März 2017 erteilte die Gemeinde Toffen die Baubewilligung. RA Nr. 110/2018/117 2