3. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haben dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 Parteikosten im Betrag von Fr. 7'083.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. 4. Die Baugesuchsakten sowie das Original-Ausnahmegesuch zum Unterschreiten des Abstands zur Rebenschutzzone vom 22. Mai 2019 gehen an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne.