Fall war der gebotene Zeitaufwand angesichts des mehrmaligen Schriftenwechsels, insbesondere der Stellungnahme zum Fachbericht des TBA OIK III, zur Projektänderung sowie die zweifachen Schlussbemerkungen, leicht überdurchschnittlich. Dasselbe gilt angesichts der Bausumme von rund Fr. 2'259'440.-- für die Bedeutung der Streitsache. Die Schwierigkeit des Prozesses war dagegen unterdurchschnittlich. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens zu 50 % und damit ein Honorar von Fr. 6'100.-- als angemessen.