Die Beschwerdeführenden stellen mehrere Beweisanträge. Sie verlangen einen baupolizeilichen Mitbericht bei der Abteilung der JGK, einen Fachbericht der OLK und der OIK sowie die Überprüfung der Pläne durch einen Geometer. Sowohl die Beschwerdeführenden als auch die Beschwerdegegnerschaft beantragen zudem einen Augenschein. Ein Bericht des OIK zur Verkehrssicherheit wurde eingeholt. Betreffend Fachberichte der OLK und JGK kann auf das Gesagte verwiesen werden. Ein Augenschein sowie die Überprüfung der Pläne durch einen Geometer sind sodann aufgrund der Rückweisung an die Vorinstanz im Beschwerdeverfahren nicht notwendig. 12. Kosten