b) Die Beschwerdegegnerschaft reichte während des Beschwerdeverfahrens eine Projektänderung ein. Diese muss zusammen mit dem Ausnahmegesuch zum Unterschreiten des Abstands zur Rebenschutzzone publiziert werden. Weiter ist abzuklären, ob die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. L.________ mit den Bauarbeiten an der dortigen Treppe einverstanden sind. Überdies ist unklar, ob aufgrund der neu vorgesehenen Kürzung der Mauern ein Eingriff in das dahinterliegende Terrain der Beschwerdeführenden notwendig ist.