f) Aus dem Baureglement geht nicht klar hervor, welche Masse die Einstellhalle einzuhalten hat. Somit ist die BSIG-Empfehlung Nr. 7/721.0/10.1 des AGR beizuziehen, die sich mit Sonderfällen von baubewilligungspflichtigen Vorhaben befasst.33 Als einen solchen Sonderfall bezeichnet die Empfehlung in Ziff. 2.5 die sog. «unbewohnten eingeschossigen Hauptgebäude». Darunter sind unbewohnte Bauten zu verstehen, welche die Flächenlimiten von unbewohnten An- und Nebenbauten überschreiten, die Höhenlimite aber einhalten. Zwar liegen die Baubewilligungsunterlagen zum ersten Einstellhallenteil nicht vollständig vor.