j) Dem Gesagten zufolge hat die Vorinstanz die Ausnahme nach heutigem Kenntnisstand zu Recht gewährt. Eine abschliessende Beurteilung wird jedoch erst nach Vorliegen der ästhetischen Beurteilung durch die OLK möglich sein. Sollte sich das Projekt als bewilligungsfähig erweisen, wäre die Baubewilligung indes mit einer Auflage zu erteilen, wonach nur vorwärts aus der Einstellhalle gefahren werden darf. 7. Abstand zur Rebenschutzzone