Diese Forderung ist überzeugend und für die Verkehrssicherheit zwingend einzuhalten. Die Bauherrschaft hat daher den Grundriss der Einstellhalle leicht angepasst und die Verkehrsfläche von ursprünglich 56 m2 auf neu 69 m2 vergrössert. Damit konnte die Bauherrschaft das Manövrieren und so auch die Praktikabilität des vorwärts Ausfahrens verbessern. Dies RA Nr. 110/2018/116 18