Zudem hat die Bauherrschaft in den angepassten Plänen, wie von der Fachstelle verlangt, die Sichtweiten eingezeichnet. Demnach beträgt bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m die Knotensichtweite neu beidseitig 35 m. Das Sichtfeld ist mit der Kürzung der Mauern auf 60 cm und der Anpassung der Bepflanzung zudem frei. Die von der Fachstelle verlangten Sichtweiten sind nunmehr eingehalten. Schliesslich hat die Fachstelle verlangt, dass zwingend nur vorwärts von der Einstellhalle auf die Strasse gefahren werden dürfe. Diese Forderung ist überzeugend und für die Verkehrssicherheit zwingend einzuhalten.