h) In der Projektänderung verzichtete die Bauherrschaft zunächst auf das Garagentor. Einfahrende Fahrzeuge müssen dank dieser Anpassung nun nicht mehr teilweise auf der Strasse warten, bis sie in die Garage fahren können. Die Bauherrschaft konnte mit dieser Änderung den diesbezüglichen Einwänden der Fachbehörde Rechnung tragen. Zur Verbesserung der Sicht hat die Bauherrschaft zudem eine teilweise Abtragung der Rebenmauern auf eine Höhe von max. 60 cm vorgesehen und auf eine Bepflanzung verzichtet. Zudem hat die Bauherrschaft in den angepassten Plänen, wie von der Fachstelle verlangt, die Sichtweiten eingezeichnet.