Auf die Frage, ob sich aus Sicht des TBA etwas an der Beurteilung der Verkehrssicherheit ändern würde, falls der geplante Teil der Einstellhalle den Strassenabstand einhalten würde, antwortete die Fachstelle mit «grundsätzlich eher ja». Der eingehaltene Strassenabstand sage jedoch über die tatsächlichen Sichtverhältnisse noch nichts aus. Im Baugesuch müssten daher die Sichtlinien in den Plänen überprüfbar eingezeichnet und nachgewiesen werden.