Das Bauvorhaben wird jedoch, wie dargelegt, noch von der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) zu beurteilen sein. Sollte der noch einzuholende Bericht der OLK der Beurteilung des Netzwerks Bielersee bzw. des Berner Heimatschutzes widersprechen, hätte die Vorinstanz die Ausnahmevoraussetzungen erneut zu prüfen.