Die Ausgestaltung des geplanten Einstellhallenteils ist also in mehrerer Hinsicht eingeschränkt. Daran ändert nichts, dass die Bauherrschaft während der Planungsphase auch Alternativszenarien ausarbeitete. Überdies kamen das Netzwerk Bielersee und der Berner Heimatschutz zum Ergebnis, es mache aus ästhetischer Sicht Sinn, auf der Flucht des bestehenden Einstellhallenteils weiterzubauen. Die Vorinstanz bejahte aus heutiger Sicht daher zu Recht das Vorliegen von besonderen Umständen. Das Bauvorhaben wird jedoch, wie dargelegt, noch von der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) zu beurteilen sein.