Einstellhalle handelt es sich daher um eine Fortsetzung der bereits bestehenden Baute. Es ist nachvollziehbar, dass die beiden Teile eine zusammenhängende Einstellhallenfläche ergeben sollen. Die Projektierungsmöglichkeiten bei einer solchen Etappierung sind planerisch eingeschränkter als bei einem isolierten Neubau. Überdies befindet sich die Einstellhalle an einer Hanglage. Der Beschwerdegegnerschaft ist darin zuzustimmen, dass hier aufgrund der Topographie die Errichtung einer Einstellhalle erschwert ist.24 Die Ausgestaltung des geplanten Einstellhallenteils ist also in mehrerer Hinsicht eingeschränkt.